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19. April 2017
Vorstände: Ansprüche von Insolvenzverwaltern Hauptursache für D&O-Schadenfälle

Vorstände: Ansprüche von Insolvenzverwaltern Hauptursache für D&O-Schadenfälle

Einer Studie der VOV GmbH zufolge sehen die befragten Geschäftsführer den Hauptgrund für D&O-Schadenfälle in den Ansprüchen von Insolvenzverwaltern. Andere Gründe – etwa Nichtbeachtung von Compliance-Vorschriften oder Ansprüche im Zusammenhang mit Fusionen – werden seltener genannt.

Bei Schadenersatzansprüchen aus Unternehmenspleiten halten sich die Insolvenzverwalter in Deutschland zunehmend an die verantwortlichen Manager. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Managerhaftung 2017“ des Kölner D&O-Versicherers VOV GmbH, für die 200 Geschäftsführer deutscher Unternehmen befragt wurden. Demnach glaubt die Mehrheit (57%) der Geschäftsführer und Vorstände, dass die meisten D&O-Schadenfälle auf Ansprüche von Insolvenzverwaltern zurückgehen. Das sind mehr als in den Vorjahren: 2015 sagten das in einer vergleichbaren Umfrage nur 51% der Manager.

Vorstände und Geschäftsführer können für vielfältige Entscheidungen im Vorfeld einer Insolvenz zur Rechenschaft gezogen werden. Der Haftungsfall kann beispielsweise eintreten, wenn verantwortliche Manager noch Rechnungen bezahlen, obwohl das Unternehmen bereits insolvenzreif ist. Auch wenn dem Top-Management nachgewiesen werden kann, dass von ihm getätigte oder genehmigte Geschäfte die Zahlungsunfähigkeit verursacht haben, tritt der persönliche Haftungsfall ein.

Andere Gründe für D&O-Haftungsfälle werden deutlich seltener genannt, beispielsweise dienstvertragliche Auseinandersetzungen (44%), Unternehmensschaden durch Kalkulationsfehler (33%), Nichtbeachtung von Compliance-Vorschriften (28%) oder Ansprüche im Zusammenhang mit Übernahmen und Fusionen (26%).

Insolvenz-Frühwarnsysteme nicht verbreitet

Zugleich haben der Studie zufolge viele Unternehmen bisher keine Vorkehrungen zur Insolvenzvermeidung getroffen. Ein Notfallplan existiert in 44%, ein Frühwarnsystem in 31% der Unternehmen. 26% der Befragten vertrauen darauf, dass sie rechtzeitig von ihrem Steuerberater gewarnt werden. Fast genauso viele Manager (24%) sind sicher, dass ihre Bank sie nicht fallen lassen würde.

Die Mehrheit der Geschäftsführer ist dabei grundsätzlich bereit, Risiken in Kauf zu nehmen: 60% würden sich auch künftig bei einer geschäftlichen Entscheidung von den wirtschaftlichen Chancen für ihr Unternehmen leiten lassen. Dafür wären sie auch bereit, Compliance-Vorschriften zurückzustellen. Allerdings hat die Risikobereitschaft etwas abgenommen, 2015 hatten noch 66% der Manager diese Aussage gemacht. (ad)